Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse IVTH

Ausgangslage

Anlass für die Erarbeitung der IVTH bildete die Übernahme der sogenannten EU-Bauprodukterichtlinie und der EU-Aufzugsrichtlinie in das schweizerische Recht Ende der 90er Jahre. Inhalt dieser Richtlinien sind einerseits Vorschriften über das Inverkehrbringen von Bauprodukten bzw. Aufzügen, anderseits legen sie Anforderungen an Bauwerke fest. Das Inverkehrbringen von Produkten fällt in die Regelungszuständigkeit des Bundes (Art. 95 BV; aArt. 31bis BV), während die Regelung der Anforderungen an Bauwerke sowohl Bund als auch Kantone betrifft. Bund und Kanton arbeiteten deshalb eng zusammen. Ergebnis war neben der IVTH das Bundesgesetz über Bauprodukte (Bauproduktegesetz, BauPG). 

Warum eine interkantonale Vereinbarung?  

Die Materie, die in den beiden Erlassen geregelt wird, ist von ausgeprägt technischer Natur mit ausserordentlicher Komplexität. Zudem befindet sie sich in einem ständigen Fluss. Dies rechtfertigte, die für die Kantone relevanten Fragen zentral zu lösen und damit auch zu einer Entlastung der kantonalen und kommunalen Verwaltungen beizutragen. Dies hat die Kantonsregierungen bewogen, mit der IVTH dafür zu sorgen, dass der zukünftige Regelungsbedarf in gemeinsamer Arbeit angegangen werden kann. Am 23. Oktober 1998 wurde die IVTH von der Konferenz der Kantonsregierungen in Bern beschlossen. Seit 2004 sind sämtliche Kantone der Schweiz der IVTH beigetreten.    

Inhalt der IVTH  

Das Hauptanliegen des Konkordates ist der Abbau technischer Handeshemmnisse zwischen der Schweiz und dem Ausland, aber auch zwischen den Kantonen (Art. 1 Abs. 1 IVTH). Dazu regelt die IVTH die Zusammenarbeit der Kantone, die Organisation des Interkantonalen Organs Technische Handelshemmnisse (IOTH) und die Finanzierung der Tätigkeit des IOTH (Art. 1 Abs. 2 IVTH). 

PDF IVTH Interkantonale Vereinbarung zum Abbau Technischer Handelshemmnisse
PDF AIETC Accord intercantonal sur l'élimination des entraves techniques au commerce

PDF CIOTC Concordato intercantonale concernente l'eliminazione degli ostacoli tecnici al commercio   

Vollzug  

Für den Vollzug der IVTH wurde ein Interkantonales Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) gebildet. Jede Kantonsregierung delegiert aus ihrer Mitte ein Mitglied in dieses Interkantonale Organ.